BGH: Sorgerecht und Umgangsrecht sind strikt zu trennen (Grundsatzentscheidung)
BGH-Grundsatzentscheidung (XII ZB 88/24, FamRZ 2025, 1017): Sorgerecht und Umgangsrecht sind zwei getrennte Verfahrensgegenstände. Eine umfangreiche Umgangsregelung blockiert keine spätere Sorgerechtsentscheidung. Psychologische Diagnosen allein begründen keine Erziehungsunfähigkeit.
