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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

BGH: Umgangsrecht gegen Geld ist sittenwidrig

Karlsruhe, Bundesgerichtshof (XII ZB 385/23)

Öffentliche Quelle
13. Februar 2026
Umgangsrecht
Unterhalt
Grundsatzentscheidung
Geld
Kindeswohlgefährdung

BGH: Umgangsrecht gegen Geld ist sittenwidrig

BGH-Entscheidung (XII ZB 385/23, FamRZ 2024): Vereinbarungen, die Umgangsrecht an Geldzahlungen knüpfen, sind als sittenwidrig gemäß §138 BGB nichtig. Kindesumgang darf nicht zur Handelsware werden.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
Bundesgerichtshof (XII ZB 385/23)
Stadt
Karlsruhe

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