Öffentliche Quelle
31. Oktober 2018
· Karlsruhe
BGH: Kindesanhörung auch bei Kleinkindern im Umgangsverfahren verpflichtend
BGH-Entscheidung (XII ZB 411/18): Die persönliche Anhörung des Kindes ist in Umgangsverfahren auch bei Kleinkindern ab ca. 3-4 Jahren grundsätzlich verpflichtend. Ausnahmen nur bei schwerwiegenden Belastungsgründen.
SorgerechtUmgangsrechtVerfahrensbeteiligteGrundsatzentscheidung
Gericht: Bundesgerichtshof (XII ZB 411/18)