Öffentliche Quelle 31. Oktober 2018 · Karlsruhe

BGH: Kindesanhörung auch bei Kleinkindern im Umgangsverfahren verpflichtend

BGH-Entscheidung (XII ZB 411/18): Die persönliche Anhörung des Kindes ist in Umgangsverfahren auch bei Kleinkindern ab ca. 3-4 Jahren grundsätzlich verpflichtend. Ausnahmen nur bei schwerwiegenden Belastungsgründen.

SorgerechtUmgangsrechtVerfahrensbeteiligteGrundsatzentscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof (XII ZB 411/18)

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