Öffentliche Quelle 6. Februar 2019 · Karlsruhe

BGH: Sorgerechtsentzug nur bei erheblicher Kindeswohlgefährdung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

BGH-Entscheidung (XII ZB 408/18): Ein Sorgerechtsentzug und Fremdunterbringung erfordern eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Kindeswohlgefährdung ("ziemliche Sicherheit"). Je schwerer der Eingriff, desto höher die Anforderungen.

UmgangsrechtEltern-Kind-EntfremdungGutachtenGrundsatzentscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof (XII ZB 408/18)

→ Originalquelle

← Alle Fälle