BGH: Sorgerechtsentzug nur bei erheblicher Kindeswohlgefährdung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
BGH-Entscheidung (XII ZB 408/18): Ein Sorgerechtsentzug und Fremdunterbringung erfordern eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Kindeswohlgefährdung ("ziemliche Sicherheit"). Je schwerer der Eingriff, desto höher die Anforderungen.
