Nutzerfall

Täter-Opfer-Umkehr bei psych. Gewalt

In diesem Fall aus einer nicht näher genannten Stadt wird das betroffene Elternteil von psychischer Gewalt betroffen. Die Verfahrensbeiständin erstellt Berichte, die zugunsten des anderen Elternteils und zulasten des betroffenen Elternteils gefärbt sind. Es wird berichtet, dass das Jugendamt in enger Abstimmung mit dem Richter agiert, wodurch der Eindruck entsteht, dass der andere Elternteil geschützt wird. Zudem werden über das betroffene Elternteil Gerüchte verbreitet, was die Situation weiter verschärft. Der Verfahrensverlauf ist durch eine klare Täter-Opfer-Umkehr geprägt, die die Rechte und das Wohl des betroffenen Elternteils und der Kinder gefährdet. Der aktuelle Stand des Verfahrens ist unklar, jedoch sind die Auswirkungen auf das betroffene Elternteil und die Kinder erheblich.

VerfahrensbeteiligteJugendamtGutachten

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