Statistik-Diagramme und Datenpunkte auf einem Schreibtisch – Kennzahlen zum deutschen Familienrecht

Statistische Beobachtungen: Konfliktarten in dokumentierten Familienkonflikten

Diese Seite gibt einen Überblick über alle Konflikt- und Themenarten in der Fallsammlung und ihre Häufigkeit.

Alle Themen
10 Fälle

Aggregierte Kennzahlen

ThemaFälleAnteil
165
100%
134
81%
107
65%
94
57%
68
41%
63
38%
56
34%
47
28%
45
27%
43
26%
37
22%
32
19%
31
19%
28
17%
11
7%

Alle Angaben basieren ausschließlich auf dokumentierten Fällen in der Fallsammlung dieser Plattform. Die Daten sind nicht repräsentativ für Deutschland insgesamt.

Beispiel-Fälle

Fall 308Deutschland
Podcastfall

Erstmals ein Paar im Podcast: Rolf-Josef erlebt Entfremdung, Ursula sieht sie beruflich täglich

In einer Premiere sind erstmals ein Paar gemeinsam zu Gast im Podcast: Rolf-Josef berichtet von eigener Eltern-Kind-Entfremdung, während seine Partnerin Ursula als Arzthelferin in einer kinder- und jugendpsychologischen Praxis beruflich immer mehr solcher Fälle beobachtet. Rolf-Josef beschreibt sein Gefühl, aus dem Familienalltag ausgeschlossen zu sein und finanziell im Wesentlichen nur noch über den laufenden Unterhalt wahrgenommen zu werden.

Eltern-Kind-Entfremdung
Unterhalt
Umgangsrecht
Fall 307Mallorca
Podcastfall

Von Hamburg nach Mallorca: Thomas Prantner sendet weiter positive Gedanken an seine Kinder

Podcast-Mitgründer Thomas Prantner lebt inzwischen auf Mallorca, blieb im Gespräch mit Andreas Wrede aber beim zentralen Thema Eltern-Kind-Entfremdung. Er berichtet von einer zufälligen Begegnung des Großvaters mit den Enkelkindern und davon, dass er seiner Tochter und seinem Sohn trotz der Distanz fortwährend positive Gedanken sendet.

Eltern-Kind-Entfremdung
Umgangsrecht
Fall 291Oranienburg

Entfremdung begleitet vom Jugendamt

Ein betroffenes Elternteil (4 Kinder) schildert einen familienrechtlichen Konflikt. Im Zuge der Trennung 2022 wurde das andere Elternteil mit der Polizei aus dem eigenen Haus entfernt und das andere Elternteil beantragte das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht für die vier Kinder (17, 13, 9, 7). Die Verfahrensbevollmächtigte der Kinder (Psychologin) stellte in einem Gutachten fest, das andere Elternteil wirke entfremdend; das Amtsgericht folgte diesen Feststellungen nach der Kindervernehmung und ordnete eine Umgangsvereinbarung im 14-Tage-Modus an, wobei die älteren Töchter beim anderen Elternteil und die jüngeren Söhne beim betroffenen Elternteil verblieben. Trotz Einhaltung des Umgangsverhaltens durch das betroffene Elternteil habe das andere Elternteil die Kinder weiter gegen das betroffene Elternteil indoktriniert; ein Antrag auf Ausweitung des Umgangsrechts beim Oberlandesgericht führte zu einer als unpraktikabel empfundenen Vergleichslösung, der das betroffene Elternteil zustimmte. Eingeschaltete Maßnahmen des Jugendamts und des freien Trägers Juvernus endeten 2022 mit einem Clearing; 2024 verweigerte die mittlere Tochter den Umgang, und das andere Elternteil meldete beim Jugendamt Oranienburg eine angebliche Kindeswohlgefährdung wegen mangelnder gesundheitlicher Versorgung. Auf Empfehlung von Schulpsycholog*innen nahm das betroffene Elternteil 2024 ein Hilfsangebot des Jugendamts an; der neue Träger „Spinnennetz“ initiierte ein Experiment, wonach der jüngste Sohn zeitweise beim anderen Elternteil leben sollte, das sich zum Dauerzustand entwickelte, beide Söhne erhielten sozialtherapeutische Maßnahmen, und der jüngere Sohn brach anschließend den Umgang ab. Im April 2025 verließ der ältere Sohn nach einem Streit die Wohnung in Richtung des anderen Elternteils; kurz darauf erhielt das betroffene Elternteil eine E‑Mail (Kopie an Jugendamt und Spinnennetz), die offenbar nicht von dem Sohn verfasst worden war, das Jugendamt Oranienburg sah jedoch keinen Handlungsbedarf. Der freie Träger teilte dem betroffenen Elternteil mit, die Kinder würden einen Kontaktverlust zur Elternteil gleichgültig akzeptieren und diese müsse das hinnehmen; der Umgang ist de facto eingestellt, alle vier Kinder haben den Kontakt abgebrochen.

Umgangsrecht
Eltern-Kind-Entfremdung
Kindeswohl
Fall 306Ungarn

Sorgerechtstreit international

Das betroffene Elternteil befürchtet, sein geliebtes Kind zu verlieren, weil die Familie seit zwei Jahren plane, nach Ungarn auszuwandern; das Gericht habe die beabsichtigte Übersiedlung verhindert, und ein Gutachten komme zu dem Ergebnis, das Kind solle zu dem anderen Elternteil, da das betroffene Elternteil erziehungssunfähig sei. Das Kind wird nächste Woche 14 Jahre alt, habe ausschließlich beim betroffenen Elternteil gelebt und sei hochbegabt sowie sozial. Nachdem die Wohnung zum zweiten Mal gekündigt worden sei und ein Transporter aus dem Vorjahr eine Gutschrift erbracht habe, habe das betroffene Elternteil dem Gericht mit Bildern mitgeteilt, dass ein Umzug nötig sei; das Gericht habe verfügt, das Kind bis zur Klärung in Deutschland zu belassen. Das betroffene Elternteil sei deshalb kurzzeitig zu einer Bekannten gezogen und habe angekündigt zurückzukehren, sobald die Möbel in Ungarn seien; das Kind sei dem Betroffenen nachgereist, in Ungarn angemeldet worden und habe einen Schulplatz erhalten, worüber das Gericht informiert worden sei. An einem Freitag um 18:00 Uhr sei die ungarische Polizei mit einem internationalen Haftbefehl erschienen und habe das Kind weggenommen; es habe fünf Tage in einem ungarischen Heim verbracht, ohne dass Telefonkontakt möglich gewesen sei, und sei dann per Flugzeug nach Deutschland in ein Heim gebracht worden. Das Jugendamt spreche von Kindeswohlgefährdung, obwohl es einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermerk unterzeichnet habe, dass das betroffene Elternteil mit dem Kind nach Ungarn ziehe. Das betroffene Elternteil habe sämtliche Strafanzeigen gestellt; alle seien eingestellt worden, das Gericht folge einem vom Betroffenen als "Lügengutachten" bezeichneten Gutachten, und der Beistand des Kindes habe erklärt, das Kind werde ohnehin zum anderen Elternteil gehen; das andere Elternteil arbeite als Reisebusfahrer im Fernverkehr. Das betroffene Elternteil bezeichnete das Vorgehen als ein reines Machtspiel.

Sorgerecht
Gutachten
Jugendamt
Fall 305Hamburg
Podcastfall

Nach häuslicher Gewalt: Zahnärztin Lena verliert nach ungeprüften Vorwürfen das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Die Hamburger Zahnärztin Lena floh 2023 mit ihrer kleinen Tochter vor häuslicher Gewalt, der Vater wurde deswegen in erster Instanz verurteilt. Er initiierte daraufhin eine Serie familiengerichtlicher Verfahren, die in einem dramatischen Polizeieinsatz mündeten. Aufgrund nicht ausreichend überprüfter Vorwürfe verlor Lena das Aufenthaltsbestimmungsrecht und darf ihre Tochter seither nur noch alle zwei Wochen unter Aufsicht sehen.

Gewalt & Gewaltschutz
Sorgerecht
Umgangsrecht
Fall 304Deutschland
Podcastfall

Iris Vobbe: Nach zwei Jahren Kontaktabbruch zur Mutter zurückfinden

Iris Vobbe war alleinerziehende Mutter eines Sohnes und einer Tochter. Als der Sohn zehn Jahre alt war, bat sie selbst darum, dass er zeitweise beim Vater lebt, danach wollte er nicht mehr zurück. Zwei Jahre lang hatten Mutter und Sohn keinen Kontakt, bevor eine langsame Annäherung begann.

Eltern-Kind-Entfremdung
Umgangsrecht
Kindeswille
Fall 303Hamburg
Podcastfall

Frank Otto: Drei Trennungen, vier Kinder und ein funktionierendes Familiensystem

Der Hamburger Medienunternehmer Frank Otto war dreimal verheiratet und hat vier leibliche Kinder sowie eine Ziehtochter. Im Podcast erzählt er, wie er mit seinen früheren Partnerinnen auch nach den Trennungen gemeinsam Verantwortung für die Kinder übernommen hat, mit dem Ergebnis, dass alle Geschwister heute ein enges Verhältnis pflegen.

Wechselmodell
Sorgerecht
Kindeswohl
Fall 302Berlin

parteilich und subjektiver Verlauf des Verfahrens zum Schaden des Kindes

Das betroffene Elternteil schildert, dass das andere Elternteil einen Umzug mit dem Kind plante, als das Kind 4 Jahre alt war, und ihm drei Tage zur Zustimmung setzte; nach Ablehnung begann ein anhaltender Rechtsstreit. Verfahrensbeistand, Gutachterin und Gericht werden als parteiisch dargestellt; das 120‑seitige Gutachten habe zentrale Fakten ignoriert und dem betroffenen Elternteil Persönlichkeitsstörungen sowie Erziehungsdefizite zugeschrieben. Die erste Instanz verbot den Umzug, ordnete aber 9 Tage beim anderen Elternteil und 5 Tage beim betroffenen Elternteil an; die Berufung blieb erfolglos und das Kind ist nun mehrheitlich beim anderen Elternteil und zeigt Auffälligkeiten. Das betroffene Elternteil gibt an, dass beide nie in einer Paarbeziehung gelebt hätten und das andere Elternteil den Umzug überraschend aus Berlin aufs Land organisiert habe. Der Verfahrensbeistand habe sich subjektiv und parteiisch verhalten und den Zuschreibungen an das betroffene Elternteil zugestimmt, darunter narzisstische und paranoide Persönlichkeitsstörung, ein permissiver Erziehungsstil und Parentifizierung. Nach Darstellung des betroffenen Elternteils basierte das 120‑seitige Gutachten auf den Aussagen des anderen Elternteils, habe vorgelegte Betreuungsleistungen des Betroffenen Elternteils im ersten bis dritten Lebensjahr nicht berücksichtigt und stattdessen vermerkt, das betroffene Elternteil sei zu dieser Zeit in psychiatrischen Kliniken gewesen. Der Anwalt des Betroffenen Elternteil habe eine sofortige Entscheidung verhindert, sich aber nach dessen Darstellung nicht gegen Verfahrensbeistand und Gutachterin gestellt und bei der gerichtlichen Anhörung nichts vorgetragen; die Berufung wurde mit der Begründung abgelehnt, bei strittigen Eltern sei kein paritätisches Modell vorgesehen. Das betroffene Elternteil berichtet, dass das Kind inzwischen überwiegend beim anderen Elternteil lebt, Auffälligkeiten zeigt und zur Therapie geschickt werde, und bemängelt, dass im Verfahren die Darstellung nach Fakten manipuliert und das Wohl des Kindes nicht beachtet worden seien.

Umgangsrecht
Verfahrensbeteiligte
Gutachten
Fall 288Hanau

Umgang verweigert, institutionelle Gewalt, lösungsorientes Vorgehen ignoriert

Das betroffene Elternteil berichtet, seit mehreren Jahren einen fortschreitenden Kontaktabbruch zu den Kindern zu erleben. Demnach habe es über einen langen Zeitraum wiederkehrende Situationen gegeben, in denen Umgang erschwert oder verhindert wurde und die Kinder in erhebliche Loyalitätskonflikte gerieten. Es liegen zahlreiche Chatverläufe, Dokumentationen und weitere Unterlagen vor, die aus Sicht des betroffenen Elternteils ein wiederkehrendes Muster erkennen lassen. Gleichzeitig räumt das betroffene Elternteil eigene Fehler ein und übernimmt dafür Verantwortung; rückblickend gebe es Hinweise, dass manche Reaktionen die Situation zusätzlich belastet haben. Das Anliegen sei nicht Schuldzuweisung, sondern die Wiederherstellung einer tragfähigen Beziehung zu den Kindern; das betroffene Elternteil wolle ihnen vermitteln, dass es sie bedingungslos liebe, ihre Entscheidungen respektiere und jederzeit für sie da sei. Zugleich wünsche sich das betroffene Elternteil, dass institutionelle Stellen stärker für Loyalitätskonflikte und mögliche Formen von Kontaktabbrüchen oder Entfremdungsdynamiken sensibilisiert werden, damit Kinder künftig besser geschützt werden.

Umgangsrecht
Umgangsausschluss
Kindeswille
Fall 287Rostock

Ordnungsmittelantrag ignoriert: Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde

Das betroffene Elternteil hat einen Ordungsmittelantrag gestellt, auf den das Amtsgericht nicht binnen der Monatsfrist nach § 88 Abs. 3 FamFG reagierte. Nach einer eingereichten Beschleunigungsrüge und erneutem Ablauf eines Monats reichte es eine Beschleunigungsbeschwerde beim Oberlandesgericht ein, die dort angenommen wurde. Zwischenzeitlich lehnte das Amtsgericht die Beschleunigungsrüge per Beschluss ab mit der Begründung, ein Ordungsmittelverfahren unterliege nicht dem Beschleunigungsgebot nach § 155 FamFG. Gegen diesen Beschluss geht das betroffene Elternteil nun mit Beschwerde vor.

Verfahrensrecht
Verfahrensbeteiligte
Grundsatzentscheidung

Verwandte Statistiken

Themen-Cluster

Zum Wissens-Cluster: Recht

Nächster Schritt