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Offene Fallakte auf einem Richtertisch im Gerichtssaal

OLG Karlsruhe 20 UF 59/25 - Beschwerde gegen Herausgabeanordnung an den Ergänzungspfleger

Karlsruhe, OLG Karlsruhe (20 UF 59/25)

Öffentliche Quelle
20. September 2026
Verfahrensrecht
Verfahrensbeteiligte

OLG Karlsruhe 20 UF 59/25 - Beschwerde gegen Herausgabeanordnung an den Ergänzungspfleger

Entscheidungen im Verfahren der einstweiligen Anordnung sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Nach § 57 Satz 2 Nr. 2 FamFG besteht eine Beschwerdemöglichkeit gegen die vorläufig angeordnete Verpflichtung zur Herausgabe eines Kindes, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs aufgrund mündlicher Erörterung entschieden hat.

Beteiligte Institutionen & Personen

Gericht
OLG Karlsruhe (20 UF 59/25)
Stadt
Karlsruhe

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