Entfremdung / manipulierter Kindeswille
Das betroffene Elternteil berichtet, dass die gemeinsame Tochter seit Juli 2024 bzw. seit etwa zwei Jahren beim anderen Elternteil lebt und der Kontakt in dieser Zeit nur selten stattfand. Im April 2026 stellte das andere Elternteil einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht; Ende Juni fand eine Verhandlung vor Gericht statt, bei der die Tochter sich für das andere Elternteil aussprach. Anschließend erhielt das andere Elternteil vom betroffenen Elternteil eine Vollmacht, alle Entscheidungen über die Tochter zu treffen; das betroffene Elternteil gibt an, die Vollmacht unterschrieben zu haben, weil ihm andernfalls das Sorgerecht entzogen worden wäre. Aktuell besitzt das andere Elternteil die Entscheidungsbefugnis und der Kontakt des betroffenen Elternteils zur Tochter bleibt eingeschränkt.