Nutzerfall
· Eichstätt
Falsche Behauptung führt zu langer Prüfung mit Kindesentzug
Das betroffene Elternteil nimmt die Kinder nach sieben Wochen mit; das andere Elternteil klagt daraufhin Umgang ein. Die Kinder erzählen beim Jugendamt, das andere Elternteil hätte ein Kind gepackt. Das andere Elternteil wird zu einer Vereinbarung gedrängt, nur alle zwei Wochen Umgang zu haben während der Prüfung. Nach dem zweiwöchigen Umgang verweigert das betroffene Elternteil auch diesen; der Umgang wird daraufhin erneut um zehn Wochen ausgesetzt, bis das Gericht reagiert. Ein Gutachtertermin wurde jetzt um zwei Monate verschoben. Die Kinder werden von der Familie und den Freunden des anderen Elternteils komplett isoliert.