Sorgerechtsentzug, Lebensmittelpunktwechsel und Umgangseinschränkung nach fünfjährigem Familienrechtsverfahren
Das betroffene Elternteil berichtet von einem fünf Jahre andauernden Streit um Sorgerecht und Umgang für drei Kinder mit wiederholten Anträgen und fünf Gerichtsverhandlungen. Beteiligte Institutionen sind Familiengericht, Jugendamt, Verfahrensbeiständin und ein familienpsychologisches Gutachten (GWG München). In der Verhandlung am 30.04.2026 wurde dem betroffenen Elternteil das Sorgerecht entzogen und das fünfjährige, neurodivergente Kind sofort zum anderen Elternteil umplatziert; die Anhörung sei suggestiv geführt und das Protokoll enthalte abweichende Angaben. Im Verfahrensverlauf gab es wiederholt Antragstellungen des anderen Elternteils, wechselnde Themen (Umgang, Unterhalt, Sorgerecht) und mehrere vorgelegte Dokumente, darunter ein BKH-Bericht mit Angaben zu langjährigen Suizidwünschen, Psychiatrieaufenthalten und Persönlichkeitsauffälligkeiten, denen laut Schilderung jedoch kein Gewicht beigemessen wurde. Das betroffene Elternteil schildert eine suggestiv geführte Kindesanhörung, in der die Verfahrensbeiständin positive Lenkungen gegenüber dem anderen Elternteil gegeben habe und das Kind auf Nachfrage deutlich geäußert habe, bei dem betroffenen Elternteil bleiben zu wollen; das Protokoll werde demgegenüber anders wiedergegeben. Die letzte Verhandlung dauerte drei Stunden, das betroffene Elternteil war wegen Krankheit nicht anwesend, ein Attest sei nicht anerkannt worden, und vereinbarte Umgangsregelungen seien nach der Verhandlung nicht eingehalten worden. Zahlreiche schriftliche Hinweise, Anzeigen und Berichte zur Gefährdung seien eingereicht worden; das betroffene Elternteil beklagt, dass diese Angaben in Entscheidungen unbeachtet geblieben seien.
SorgerechtEltern-Kind-EntfremdungGutachtenKindeswilleVerfahrensbeteiligteKindeswohlUmgangsrechtJugendamtVerfahrensrechtGewalt & Gewaltschutz