Öffentliche Quelle
27. November 2025
· Wolfenbüttel
OLG Braunschweig 1 UF 46/25 - Kindesunterhalt: Herabgruppierung bei erweitertem Umgang bis 45 % Mitbetreuung
Das OLG Braunschweig entwickelt ein differenziertes Stufenmodell für die Herabgruppierung des Kindesunterhalts bei erweitertem Umgang. Bei einer Mitbetreuung von bis zu 45 % bleibt der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil allein barunterhaltspflichtig. Die Mitbetreuung wird durch Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt: 4 von 14 Übernachtungen = 2 Stufen, 5 von 14 = 3 Stufen, 6 von 14 = 4 Stufen. Die Rechtsbeschwerde zum BGH wurde zugelassen.
UnterhaltWechselmodellUmgangsrechtGrundsatzentscheidung
Gericht: AG Wolfenbüttel, OLG Braunschweig, OLG Braunschweig (1 UF 46/25)