Öffentliche Quelle 27. November 2025 · Wolfenbüttel

OLG Braunschweig 1 UF 46/25 - Kindesunterhalt: Herabgruppierung bei erweitertem Umgang bis 45 % Mitbetreuung

Das OLG Braunschweig entwickelt ein differenziertes Stufenmodell für die Herabgruppierung des Kindesunterhalts bei erweitertem Umgang. Bei einer Mitbetreuung von bis zu 45 % bleibt der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil allein barunterhaltspflichtig. Die Mitbetreuung wird durch Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt: 4 von 14 Übernachtungen = 2 Stufen, 5 von 14 = 3 Stufen, 6 von 14 = 4 Stufen. Die Rechtsbeschwerde zum BGH wurde zugelassen.

UnterhaltWechselmodellUmgangsrechtGrundsatzentscheidung

Gericht: AG Wolfenbüttel, OLG Braunschweig, OLG Braunschweig (1 UF 46/25)

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