Nutzerfall

Aufenthaltsbestimmungsrecht

In dem vorliegenden Fall geht es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht eines 7-jährigen Kindes, das zwischen den betroffenen Elternteilen strittig ist. Das betroffene Elternteil hatte einen Umzug geplant und dem anderen Elternteil zuvor zugestimmt. Nachdem der Umzug jedoch konkret wurde und das betroffene Elternteil mit einem neuen Partner zusammenziehen wollte, änderte das andere Elternteil seine Meinung und erhob Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung. Es wurde behauptet, das betroffene Elternteil hätte den Umzug nicht kommuniziert, was durch Beweise widerlegt werden konnte.

Im Verlauf des Verfahrens, das vor dem Familiengericht stattfand, wurde das Jugendamt involviert, nachdem der Kindergarten des Kindes Meldung erstattet hatte. Das andere Elternteil holte das Kind regelmäßig aus dem Kindergarten und äußerte gegenüber den Erziehern, dass das betroffene Elternteil eine Gefährdung darstelle. Trotz der Aussage des Kindes, dass es bei dem betroffenen Elternteil bleiben möchte, entschied das Gericht zugunsten des anderen Elternteils.

Der Mietvertrag für die neue Wohnung war bereits unterschrieben, und die alte Wohnung gekündigt, was eine Rückkehr unmöglich machte. Das betroffene Elternteil legte Berufung ein, jedoch wurde die Entscheidung des Gerichts bestätigt, da das Gericht das Kindeswohl im Vordergrund sah und das Kind als glücklich und stabil in der aktuellen Situation wahrnahm.

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