OLG Saarbrücken 6 UF 22/24 - Alleiniges Sorgerecht bei häuslicher Gewalt trotz Vollmacht
Das OLG Saarbrücken stellte klar: Wenn ein Elternteil häusliche Gewalt geltend macht, darf das alleinige Sorgerecht nicht mit dem Argument 'mangelnde Kooperationsbereitschaft' verweigert werden. Auch eine umfassende Sorgerechtsvollmacht des gewalttätigen Elternteils macht das alleinige Sorgerecht nicht entbehrlich.
