Öffentliche Quelle 1. Januar 2025 · Braunschweig

OLG Braunschweig 1 WF 32/25 - Verfahrensbeistand muss Kind persönlich anhören

Das OLG Braunschweig stellte klar, dass der Verfahrensbeistand das Kind persönlich anhören muss, bevor er seinen Bericht abgibt, und eine telefonische Befragung nicht ausreicht.

VerfahrensrechtKindeswohl

Gericht: OLG Braunschweig (1 WF 32/25)

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