Öffentliche Quelle
1. Januar 2025
· Braunschweig
OLG Braunschweig 1 WF 32/25 - Verfahrensbeistand muss Kind persönlich anhören
Das OLG Braunschweig stellte klar, dass der Verfahrensbeistand das Kind persönlich anhören muss, bevor er seinen Bericht abgibt, und eine telefonische Befragung nicht ausreicht.
Gericht: OLG Braunschweig (1 WF 32/25)