Nutzerfall · München

Fehlerhaftes Gutachten/ Abrechnungsbetrug Umgangspflegschaft/ Richter Wechsel

Ein betroffenes Elternteil kämpft seit 3 Jahren um den Kontakt. Das andere Elternteil der Kinder ist für Stalking verurteilt. Hinter dem betroffenen Elternteil liegen nach der Trennung vor knapp neun Jahren ein Gerichtsstreit über sechs Jahre, ein psychologisches Gutachten, mehrere Verfahrensbeistände, eine Umgangspflegschaft, ein unfähiges Jugendamt und Kosten in Höhe von ungefähr 50 T Euro. Seit der Trennung leben die Kinder beim betroffenen Elternteil und sahen das andere Elternteil alle zwei Wochen am Wochenende. Wegen massiver Belästigungen durch Textnachrichten, Verleumdungen und Nachstellen sowie dem Scheitern einer Mediation stellte das andere Elternteil einen Antrag auf Ausweitung des Umgangs. Das Gericht veranlasste ein Gutachten, das nach Aussage des betroffenen Elternteils psychische Auffälligkeiten des anderen Elternteils und mögliche Kindeswohlgefährdungen außer Acht ließ und stattdessen das betroffene Elternteil als „bindungsintolerant“ darstellte, woraufhin das Gericht eine Umgangspflegschaft anordnete. Die Umgangspflegschaft begleitete zunächst die Übergaben, wurde jedoch nach Aufdeckung eines Abrechnungsbetrugs der Umgangspflegerin aufgehoben und es kam zu einem Richterwechsel. Da das andere Elternteil weiterhin häufig den Umgang abbrach, beleidigende Texte schrieb und sich vor Gericht unangemessen verhielt, bewertete der neue Richter den Fall anders und leitete Maßnahmen ein, die in den letzten drei Jahren zu einer sukzessiven Reduktion des Umgangs bis zum vollständigen Umgangsausschluss führten; zuvor scheiterten über ein halbes Jahr hinweg wiederholte Abholversuche, weil beide Töchter die Abholung verweigerten, und mehrfache richterliche Anhörungen beider Töchter mündeten schließlich in den gerichtlichen Umgangsausschluss. Das betroffene Elternteil ist sehr glücklich, dass in diesem Fall schlussendlich die Gerechtigkeit gesiegt hat.

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