Dein Gutachten, geprüft gegen die Mindestanforderungen
Ein familienpsychologisches Gutachten entscheidet über Sorge und Umgang. Die Gutachtenanalyse gleicht dein Gutachten vollständig mit den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (3. Auflage 2025) ab und liefert dir und deiner Anwältin oder deinem Anwalt jede Abweichung mit Seitenangabe. Kein Urteil, keine Meinung: eine belegte Grundlage für die Erörterung vor Gericht.
Für wen die Analyse gedacht ist
Du hast ein Gutachten erhalten, das gegen dich ausfällt
Du willst wissen, ob Methodik und Schlussfolgerungen den veröffentlichten Standards entsprechen, bevor du reagierst.
Dein Anwalt hat keine Zeit für 80 Seiten Gutachten
Anwälte in Kindschaftssachen rechnen nach Verfahrenswert ab. Die Analyse liefert die Aktenarbeit, für die im Mandat kein Raum ist.
Du überlegst, ein Gegengutachten zu beauftragen
Die Analyse zeigt vorher, ob und wo ein Ansatz besteht.
Drei Stufen
Screening
Formale Prüfung deines Gutachtens gegen die 19 Kriterien des Selbstchecks, am Original. Du erhältst einen Ampelbericht je Kriterium mit Seitenangabe und eine Empfehlung, ob sich eine vollständige Analyse lohnt.
Strukturierte Gutachtenanalyse
Vollständige Lektüre von Gutachten und Beweisbeschluss, Abgleich mit allen Anforderungen der Mindestanforderungen, dokumentierte Abweichungen mit Fundstellen, Prüfung der Schlussfolgerungslogik, eine Fassung für dich und eine für deine Anwältin oder deinen Anwalt.
Analyse mit rechtspsychologischer Stellungnahme
Die strukturierte Analyse plus eine unterschriebene Stellungnahme einer Rechtspsychologin oder eines Rechtspsychologen, die im Verfahren als qualifizierter Parteivortrag vorgelegt werden kann.
Umfang, Zeitplan und Konditionen richten sich nach deinem Gutachten und werden vor Beginn schriftlich vereinbart. Du gehst mit der Anfrage keine Verpflichtung ein.
So läuft es ab
Anfrage
Du beschreibst kurz deine Situation im Formular unten. Du erhältst innerhalb eines Werktags eine Antwort mit Vorschlag für Umfang und Zeitplan.
Upload
Nach deiner Zusage lädst du Gutachten und Beweisbeschluss in deine verschlüsselte Fallakte. Nur du und die prüfende Person haben Zugriff.
Analyse
Prüfung am Original, jede Feststellung mit Seitenangabe. Rückfragen stellen wir schriftlich in der Fallakte.
Bericht
Du erhältst den Bericht als PDF in zwei Fassungen und ein Gespräch zur Einordnung.
Was die Analyse ist und was sie nicht ist
Das bekommst du
Einen Abgleich mit veröffentlichten Standards, Fundstellen für jede Abweichung, eine Fassung für den Anwalt, klare Sprache.
Das ist es nicht
Keine Rechtsberatung und keine rechtliche Bewertung deines Verfahrens; das bleibt bei deiner Anwältin oder deinem Anwalt. Keine psychologische Begutachtung und kein Gegengutachten; dafür ist die Stufe mit rechtspsychologischer Stellungnahme vorgesehen.
Anfrage
Wenn du Verfahrenskostenhilfe erhältst oder die Kosten ein Thema sind, schreib das in die Kurzbeschreibung. Wir finden einen Weg.
Noch unsicher? Der Gutachten-Selbstcheck gibt dir in 19 Fragen eine erste Einschätzung.
Quellen
- [1] Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht, 3. Auflage 2025, herausgegeben von der interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Begleitung des Bundesgerichtshofs. Quelle öffnen
- [2] § 30 FamFG regelt die förmliche Beweisaufnahme. Ein Privatgutachten ist kein Sachverständigenbeweis im Sinne dieser Vorschrift, sondern qualifizierter Parteivortrag. Quelle öffnen
Alle Aussagen dieser Seite stützen sich auf die genannten Quellen. Die Analyse ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
Weiterführende Themen
Gutachten & Gutachter
Methodische Mängel familienpsychologischer Gutachten: wissenschaftliche Studien, Kosten, Qualifikationsprobleme und Reformchronik
Kosten im Familienrecht
Was ein Sorgerechtsstreit kostet: Anwalt, Gutachten, Gericht und versteckte Folgekosten
Verfahrenshilfe
Schritt-für-Schritt-Anleitung für familiengerichtliche Verfahren: Antrag, Anhörung, Beschwerde, Vollstreckung
Rechtliche Grundlagen
BGB, FamFG und weitere Paragraphen im Familienrecht