KG Berlin 3 UF 87/21 - Wechselmodell-Änderung ist Umgangsverfahren
Das Kammergericht Berlin stellte klar, dass die Änderung eines Wechselmodells ein Umgangsverfahren ist und nicht als Sorgerechtsverfahren behandelt werden darf.

Berlin, Kammergericht Berlin (3 UF 87/21)
Das Kammergericht Berlin stellte klar, dass die Änderung eines Wechselmodells ein Umgangsverfahren ist und nicht als Sorgerechtsverfahren behandelt werden darf.
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