Öffentliche Quelle
1. Januar 2021
· Berlin
KG Berlin 3 UF 87/21 - Wechselmodell-Änderung ist Umgangsverfahren
Das Kammergericht Berlin stellte klar, dass die Änderung eines Wechselmodells ein Umgangsverfahren ist und nicht als Sorgerechtsverfahren behandelt werden darf.
WechselmodellUmgangsrechtVerfahrensbeteiligte
Gericht: Kammergericht Berlin (3 UF 87/21)