Nutzerfall · Rostock

Umgangsverfahren Formfehler

Nach mehrfachen Polizeieinsätzen und Anzeige wegen häuslicher Gewalt wurde die Istanbul Konvention nicht beachtet; das Gericht sagte dazu: "ihre Eheprobleme interessieren mich nicht". Das andere Elternteil trat sehr dominant auf und beantragte das alleinige Sorgerecht, obwohl es sich zuvor kaum gekümmert hatte. Der Verfahrensbeistand handelte nicht im Sinne des Kindes, sondern einseitig im Sinne des anderen Elternteils, verdrehte wiederholt Aussagen des Kindes und unterstellte mangelnde Kooperation des betroffenen Elternteils. Innerhalb eines Monats wurde das betroffene Elternteil zu wöchentlichem Wechsel und zu einer Einigung gezwungen, obwohl weder das Kind noch das betroffene Elternteil dies wollten; das Kind hatte zu dem Zeitpunkt noch nie eine Nacht allein bei dem anderen Elternteil verbracht. Frühere Bindungen und die Rolle der Hauptbezugsperson wurden nicht anerkannt; nur wegen eines Formfehlers (mangelnde Anhörung des Kindes) konnte das Verfahren erneut eröffnet werden, weil es dem Kind nicht gut ging; nach über einem Jahr wurde dem betroffenen Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Der Umgang wird seit nunmehr vier Jahren zwangshaft durchgesetzt und das betroffene Elternteil begleitete das Kind; ein teures Gutachten wurde in Auftrag gegeben und die Kosten hälftig geteilt, obwohl das betroffene Elternteil in Teilzeit deutlich weniger verdiente; insgesamt zahlte es 26.000 € für acht Verfahren über mehrere Instanzen, ohne familiäre Unterstützung hätte es das finanziell nicht geschafft und Rückzahlungen laufen; das Kind habe große Angst vor Repressalien, wenn es aktuell etwas gegen den Umgang (5 zu 9 Tage) sagen würde.

UmgangsrechtGrundsatzentscheidungKindeswohlGutachtenJugendamtKindeswilleGewalt & GewaltschutzSorgerechtVerfahrensbeteiligte

← Alle Fälle