Nutzerfall

Gleichberechtigung hört bei Trennung und Scheidung auf

Das betroffene Elternteil schildert Beratungen ab April 2023 (ProFamilia, Therapeut) und die Trennung im Januar 2024; ein Umgangsverfahren begann im Juli 2024, seitdem bestand faktisch kein Umgang. Der Gesamtablauf reicht damit von den Erstberatungen im April 2023 bis zur Einstellung des Verfahrens im Januar 2026, wobei das Familiengericht ab Juli 2024 mehrfach Maßnahmen anordnete und das Jugendamt als Vermittler und Träger begleitender Angebote auftrat. Konkret wurden Mediation bei ProFamilia, Familientherapie und schließlich begleitete Umgänge vereinbart, das Jugendamt setzte die begleiteten Treffen im Oktober 2025 aus. Als rechtlich relevante Normen kommen insbesondere § 1684 BGB (Umgangsrecht), § 1666 BGB (Eingreifen bei Kindeswohlgefährdung), die Aufgaben des Jugendamts nach SGB VIII sowie die familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG in Betracht. Es ist nicht ersichtlich, ob gerichtliche familienpsychologische Gutachten vorgelegen haben; vielmehr scheinen jugendamtliche Stellungnahmen, Therapieberichte und gerichtliche Vereinbarungen für die Entscheidungen ausschlaggebend gewesen zu sein. Das betroffene Elternteil zog das Umgangsverfahren im Januar 2026 zum Wohle der Kinder zurück. Zur weitergehenden Einordnung verweist der Bericht auf den Podcast "Wenn Eltern Feinde werden".

UmgangsrechtEltern-Kind-EntfremdungKindeswilleVerfahrensbeteiligteKindeswohlSorgerechtWechselmodellJugendamtGewalt & GewaltschutzUmgangsausschlussVerfahrensrecht

← Alle Fälle