Vertrauen in Justiz komplett zerstört
Das betroffene Elternteil berichtet, dass nach jahrelanger häuslicher Gewalt die Trennung erfolgte und seit sieben Jahren bei drei Kindern der Umgang massiv gestört ist; einem Kind wurde im Alter von 11 beziehungsweise 12 Jahren die Alleinsorge auf das andere Elternteil übertragen. Nach Angaben des betroffenen Elternteils wurde der Antrag auf Übertragung der Alleinsorge beim Familiengericht gestellt und das betroffene Kind habe dem Wunsch des anderen Elternteils zugestimmt. Das Gericht entschied die Übertragung ohne Gutachten, ein gerichtliches Sachverständigengutachten wurde nach Schilderung nicht eingeholt. Es folgte ein Umgangsverfahren, in dem das Familiengericht dem anderen Elternteil die Feiertage zusprach; trotz dieser Entscheidung kam es nach einem Umzug des anderen Elternteils um rund 500 km wiederholt zu Boykott von Umgangsterminen, zu Drohungen mit der Einschaltung der Polizei und zu systematischer Informationsverweigerung gegenüber dem betroffenen Elternteil. Ferienaufenthalte seien vom anderen Elternteil umgangen worden, wiederholte Abholversuche führten zu polizeilichen Drohungen, bis das Kind von sich aus erklärte, keine Umgänge mehr zu wollen. Über einen Zeitraum von etwa sieben Jahren habe das betroffene Elternteil versucht, den Kontakt aufrechtzuerhalten; zur Volljährigkeit sei es an der Haustür abgewiesen worden und habe weiterhin keinen Kontakt erhalten. Rechtlich relevant sind nach der Darstellung die Vorschriften zur elterlichen Sorge und zum Schutz des Kindeswohls (BGB, §§ 1626 ff.
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