Elternteil hasst anderes Elternteil, liebt das Kind
Das betroffene Elternteil berichtet, dass das andere Elternteil seit der Trennung vor drei Jahren die gemeinsame 16‑jährige Tochter instrumentalisiert; das Kind lebt bei den Großeltern und hat nur noch E‑Mailkontakt. Über mehr als zwei Jahre wandte sich das betroffene Elternteil an das Jugendamt Ingolstadt, das den Fall nach eigener Darstellung abblockte und eine mögliche Befangenheit nicht prüfte. Die Gegenseite beantragte das alleinige Sorgerecht und brachte das minderjährige Kind in die Verhandlung; die Verfahrensbeiständin wird als übergriffig beschrieben. Das betroffene Elternteil beruft sich auf eine Trennungsvereinbarung, die den Wohnort und den Aufenthalt des Kindes regelt, und macht geltend, dass das andere Elternteil diese Vereinbarung missachtet habe. In dem Verfahren waren das örtliche Jugendamt, das Familiengericht und eine Verfahrensbeiständin beteiligt; nach Angaben des betroffenen Elternteils wurden mehrfach Meldungen nach § 8a SGB VIII sowie Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdung vorgebracht. Rechtlich berührte das Verfahren Fragen des Sorgerechts nach §§ 1626 ff. BGB sowie mögliche Eingriffstatbestände nach § 1666 BGB und den Schutzauftrag des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII. Das Gericht erließ einen Beschluss, der einen einfachen, neutralen Übertrag des Sorgerechts dokumentiert und dem betroffenen Elternteil kein Fehlverhalten zur Last legt. Nach Angaben des betroffenen Elternteils besteht weiterhin eine Isolation durch das andere Elternteil und die Großeltern gegenüber dem betroffenen Elternteil.
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