Nutzerfall

Tochter seit 4,5 Jahren nicht mehr gesehen / Entfremdung

In diesem Fall handelt es sich um eine institutionell unterstützte Kindesentfremdung, die sich über einen Zeitraum von 4,5 Jahren erstreckt. Das betroffene Elternteil hat seine Tochter, die mittlerweile 12 Jahre alt ist, seit ihrer Kindheit nicht mehr gesehen und berichtet von einer tiefen Angst des Kindes ihm gegenüber. Mehrere gerichtliche Verfahren, darunter drei Umgangsverfahren und zwei Versuche des Sorgerechtsentzuges, wurden eingeleitet, wobei das andere Elternteil wiederholt Kontaktverbotsanträge stellte. Die Umgangsregelungen wurden durch das andere Elternteil konterkariert, selbst der Umgang mit der eingesetzten Umgangsbeiständin wurde behindert.

Der zuständige Richter und die Verfahrensbeiständin wurden als befangen und inkompetent wahrgenommen, was zu einer einseitigen Beweiswürdigung führte. Trotz der Einreichung von zehn Anträgen wurde kein psychologisches Kindesgutachten eingeholt, was die Beweislastumkehr und mögliche Rechtsbeugung verstärkt. Das Sorgerecht wurde letztlich aufgrund des vermeintlichen Kindeswillens entzogen, was auch zur vollständigen Ausschluss des Umgangs führte. Zudem wurde die Informationspflicht des betroffenen Elternteils aufgehoben, was eine weitere Isolation zur Folge hatte. Der Verlust des Kontakts zum Kind und die Entziehung grundlegender Rechte stellen eine gravierende Belastung für das betroffene Elternteil dar.

Eltern-Kind-EntfremdungUmgangsrechtSorgerechtVerfahrensbeteiligteVerfassungsrechtUmgangsausschlussJugendamtKindeswohlVerfahrensrechtKindeswilleGrundsatzentscheidung

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