Umgangsauschluss : Auch ein manipulierter Kindeswille ist ein Wille
Das betroffene Elternteil berichtet von einem langwierigen Konflikt, der sich über ca. 30 Verfahren erstreckte und zur Entfremdung seiner Tochter führte, die nun 11 Jahre alt ist. Nach dem Umzug des anderen Elternteils von München nach Magdeburg wurde der Kontakt zunehmend erschwert. Trotz eines anfänglichen Wechselmodells wurde die Tochter manipuliert, sodass sie den Kontakt zum betroffenen Elternteil ablehnte. Das OLG entschied gegen das betroffene Elternteil, während internationale Hilfsversuche ignoriert wurden, was zu einer gewaltsamen Umerziehung der Tochter führte.
Im Verfahrensverlauf kam es zu mehreren Anhörungen, in denen das Jugendamt in Magdeburg involviert war. Die Gutachten, die im Rahmen der Verfahren erstellt wurden, schienen die Manipulation des Kindeswillens nicht ausreichend zu berücksichtigen. Der Verfahrensverlauf erstreckte sich über mehrere Jahre, in denen das betroffene Elternteil regelmäßig vor Gericht erschien und versuchte, die Bindung zu seiner Tochter aufrechtzuerhalten. Trotz der Bemühungen, rechtliche Unterstützung durch die italienische Botschaft zu erhalten und EU-Recht anzuwenden, blieben diese Versuche ohne Erfolg.
Die Entscheidung des OLG, die die Umerziehung der Tochter nicht aufhielt, führte dazu, dass das betroffene Elternteil das Gefühl hatte, dass die Rechtsbeugung in Magdeburg als normal angesehen wird. Die Tochter ist mittlerweile daran gewöhnt, wie eine Halbwaise zu leben, was die emotionale Belastung für das betroffene Elternteil weiter verstärkt.
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