Kinder mit Hilfe der Religion zur Entfremdung gebracht
Das betroffene Elternteil sieht sich seit der Trennung nach 28 Jahren Ehe mit massiven Schwierigkeiten konfrontiert, da das andere Elternteil die Kinder, insbesondere die 10-jährige Tochter, zur Entfremdung nutzt. Ein Amtsgericht und das Jugendamt waren involviert, um das Kindeswohl zu schützen, jedoch kam es zu Verzögerungen und Manipulationen durch das andere Elternteil. Trotz anfänglicher Fortschritte und positiver Gutachten wurde schließlich das Sorgerecht dem anderen Elternteil zugesprochen, was zu einem weiteren Kontaktabbruch führte.
Im Verlauf des Verfahrens wurde das betroffene Elternteil von der Richterin des einem Amtsgericht mit einem Gutachten beauftragt, das die Bindung der Tochter zum betroffenen Elternteil untersuchte. Die Gutachterin stellte fest, dass die Tochter eine stärkere Bindung zu ihrem betroffenen Elternteil hatte, was jedoch nicht zu einer positiven Entscheidung führte. Nach einem Jahr der Trennung wurde die Tochter in eine Wohngruppe überführt, um ihr Kindeswohl zu sichern. Das Jugendamt war zunächst zögerlich, wurde jedoch durch die Richterin angewiesen, schnell zu handeln.
Trotz der Bemühungen der Clearingsgruppe und der positiven Entwicklung der Tochter, kam es erneut zu Schwierigkeiten, als das andere Elternteil die Tochter in Umgängen manipulierte. Ein weiteres Gutachten des Jugendamtes von der Caritas kam zu dem Schluss, dass die Tochter nicht zum anderen Elternteil zurückkehren dürfe.
SorgerechtEltern-Kind-EntfremdungGrundsatzentscheidungKindeswohlJugendamtGutachtenVerfahrensbeteiligteKindeswille