Nutzerfall

Zwischen Selbstschutz und Elternrolle – mein Kampf um Kontakt zu meinen Kindern

Das betroffene Elternteil kämpft seit längerer Zeit um den Kontakt zu den Kindern nach der Trennung vom anderen Elternteil. Trotz eines psychologischen Gutachtens, das keine Kindeswohlgefährdung feststellt und die Bindung zu den Kindern anerkennt, wird der Kontakt weiterhin nur begleitet ermöglicht. Informationen über das betroffene Elternteil wurden anfänglich fast ausschließlich über den anderen Elternteil weitergegeben, was zu massiven Einschränkungen im Kontakt führt.

Das Verfahren wird vor dem zuständigen Familiengericht geführt, wobei das Sorgerecht weiterhin geteilt ist. Der Verlauf des Verfahrens ist von einem hohen Konflikt geprägt, der durch die Trennung und die damit verbundenen emotionalen Belastungen verstärkt wird. Die Begleitung der Umgänge erfolgt ohne einen eigenständigen gerichtlichen Beschluss, was rechtlich fragwürdig ist. Die Familienhelferin, die im Rahmen des Verfahrens eingesetzt wurde, hatte anfangs keinen Zugang zu den relevanten gerichtlichen Unterlagen, was zu einer verzerrten Wahrnehmung der Situation führte. Erst nach eigenen Beobachtungen konnte sie die tatsächliche Bindung zwischen dem betroffenen Elternteil und den Kindern erkennen.

Die massiven Einschränkungen im Kontakt manifestieren sich in der praktischen Unmöglichkeit von Telefonkontakten, kurzfristigen Änderungen oder Absagen von Umgangsterminen sowie dem Ausschluss von schulischen Informationen und Aktivitäten. Auch medizinische Informationen über die Kinder werden nur eingeschränkt weitergegeben.

UmgangsrechtSorgerechtEltern-Kind-EntfremdungGrundsatzentscheidungKindeswohlGutachtenJugendamtGewalt & GewaltschutzVerfahrensbeteiligteKindeswilleUmgangsausschluss

Gericht: Familiengericht Besigheim

← Alle Fälle