Nicht aufhörende Gewalt
In diesem Fall leidet das betroffene Elternteil unter einem langanhaltenden Konflikt, der durch den Antrag des anderen Elternteils auf alleiniges Sorgerecht ausgelöst wurde. Das Jugendamt und mehrere Gutachten waren involviert, wobei die Gutachten die psychische Gesundheit des betroffenen Elternteils bestätigten, während das andere Elternteil als suizidgefährdet eingestuft wurde. Trotz der positiven Gutachten für das betroffene Elternteil wurde der Kontakt zu den Kindern stark eingeschränkt, was zu erheblichem Leid für die Kinder führt.
Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht wurde vom anderen Elternteil eingereicht, nachdem eine neue Beziehung und eine erneute Schwangerschaft bekannt wurden. Das betroffene Elternteil war von Geburt an alleinerziehend und hatte wenig Unterstützung vom anderen Elternteil, der plötzlich die Gefährdung des Kindeswohls und die psychische Erkrankung des betroffenen Elternteils behauptete. Ein erstes Gutachten wurde erstellt, in dem der andere Elternteil angab, Angst vor Selbst- und Fremdgefährdung zu haben. Daraufhin wurde das Jugendamt aktiv und beide Kinder wurden vorübergehend in Obhut genommen. Ein zweites Gutachten stellte jedoch die Erziehungsfähigkeit des betroffenen Elternteils als intakt dar, während der andere Elternteil als narzisstisch und empathielos eingestuft wurde.
Trotz dieser Erkenntnisse erhielt das betroffene Elternteil nur begleitete Kontakte zu den Kindern, die schließlich ganz eingestellt wurden.
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