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Umgangsrecht nach psychischer Gewalt in der Partnerschaft

Das betroffene Elternteil leidet seit der Schwangerschaft unter psychischer Gewalt und Morddrohungen durch das andere Elternteil, was zu einem langwierigen Konflikt mit dem Jugendamt Berlin Kreuzberg führte. Trotz mehrfacher Anzeigen und dem Versuch, eine Verfügung zu erwirken, wurde die Gefährdung des Kindes nicht ausreichend berücksichtigt, und das andere Elternteil erhielt weiterhin Umgangsrechte. Während einer Gerichtsverhandlung wurde das betroffene Elternteil in ein Gutachten gedrängt, in dem die Gewalt relativiert wurde, während das andere Elternteil als Problem dargestellt wurde.

Der Fall begann während der Schwangerschaft, als das betroffene Elternteil wiederholt Drohungen und psychische Gewalt erlebte, die sich gegen sie und das Kind richteten. Das Jugendamt Berlin Kreuzberg, insbesondere der Regionaler Sozialdienst (RSD), war in die Situation involviert, jedoch wurde die Gefährdung des Kindes nicht ernst genommen. Trotz der Bemühungen des betroffenen Elternteils, über das Amtsgericht Kreuzberg eine Verfügung zu erwirken, wurde dies abgelehnt. Es wurden mehrere Anzeigen erstattet, jedoch ohne die gewünschte Wirkung. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes äußerte, dass selbst bei schwerwiegenden Straftaten des anderen Elternteils ein Umgangsrecht bestehe.

Ein Gerichtstermin beim Familiengericht Kreuzberg fand statt, nachdem das andere Elternteil in der Öffentlichkeit ausgerastet war, was zu einem sechsmonatigen Kontaktverbot führte. Dennoch wurde die Situation vom Jugendamt als nicht dramatisch eingestuft.

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