Nutzerfall

Besonderheit 5,5J Umgang über 100km Entfernung

Das betroffene Elternteil hat seit 5,5 Jahren Schwierigkeiten, Kontakt zu seinem 2-jährigen Kind zu halten, nachdem das andere Elternteil mit dem Kind 100 km entfernt gezogen ist. Involviert waren das Jugendamt und die Caritas, die über zwei Jahre hinweg eine positive Routine ermöglichten, die jedoch durch wiederholte Umgangsverweigerungen und Störungen seitens des anderen Elternteils beeinträchtigt wurde. Trotz mehrerer Anträge und Beschwerden über die Untätigkeit des Jugendamts wurde der Umgang weiterhin erschwert, was zu einer Eskalation der Situation führte.

Der Verfahrensverlauf zeigt, dass das betroffene Elternteil bereits ein Jahr vor der Trennung auf die Schwierigkeiten in der Beziehung aufmerksam wurde, als das andere Elternteil eine Familienrechtsschutzversicherung abschloss. Nach der Trennung wurde das Jugendamt in die Situation einbezogen, um die Umgangsregelungen zu unterstützen. Es kam zu mehreren Interventionen, einschließlich einer Anhörung, die aufgrund von Corona erst nach Monaten stattfand. Die Caritas übernahm die Unterstützung, was zu einer stabilen Routine führte, die jedoch durch einen Vorfall im Oktober 2023, bei dem das andere Elternteil versuchte, den Umgang zu verändern, erneut gestört wurde.

Die Eskalation führte zu einem Rechtsstreit, in dem das betroffene Elternteil das Jugendamt wegen Untätigkeit gemäß den Paragraphen 17, 18 und 36 des SGB VIII verklagte.

UmgangsrechtJugendamtEltern-Kind-Entfremdung

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