Pseudodiagnose Bindungsintoleranz - Prof. Michael Günter Tübingen
In dem vorliegenden Fall sind das Jugendamt Heidenheim an der Brenz sowie das Jugendamt Göppingen involviert, die von Beginn an dem betroffenen Elternteil grundlos Bindungsintoleranz unterstellten, was im süddeutschen Raum als Synonym für das Parental Alienation Syndrome (PAS) verwendet wird. Die Gerichtsverfahren fanden sowohl am Amtsgericht Heidenheim/Brenz als auch am Amtsgericht Göppingen statt, wo die Richterin trotz der Abbrüche der Mediation durch das andere Elternteil ein Wechselmodell anordnete. Dies führte dazu, dass der betroffene Elternteil mit den gemeinsamen Kindern, die Frühchen sind und mittlerweile 7 und 8 Jahre alt, regelmäßig 45 km zum Wohnort des anderen Elternteils pendeln musste.
Die Gutachten von Prof. Michael Günter und Iris Müller aus Tübingen, die als mangelhaft eingestuft wurden, spielten eine entscheidende Rolle in der Sorgerechtsentscheidung, die zugunsten des anderen Elternteils ausfiel. Prof. Günter war bereits in mehrere Strafverfahren verwickelt, und die Gutachten wurden von der betroffenen Person als nicht ausreichend erachtet. Die Richterin in Göppingen wies die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sich selbst ab, und das OLG Stuttgart wies die Beschwerden ohne Anhörung zurück. Aktuell hat der betroffene Elternteil nur noch alle zwei Wochen zwei Stunden betreuten Umgang mit den Kindern, während über 20 ähnliche Fälle im Kinderschutzzentrum Göppingen betreut werden. Der Elternteil kommt seiner Informationspflicht nicht nach, und die Kommunikation ist stark eingeschränkt, was die Situation weiter belastet.
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Gericht: OLG Stuttgart