Entfremdung aus Rache
Der Fall beschreibt eine langwierige und komplexe Situation, in der das betroffene Elternteil nach der Trennung im Juli 2014 von dem anderen Elternteil mit den beiden Kindern, die zu diesem Zeitpunkt 9 und 12 Jahre alt waren, in das 400 km entfernte Rheinland zurückkehrte. Die Rückkehr wurde zuvor in Absprache mit dem Jugendamt und der Polizei geregelt. Nur drei Monate nach der Trennung beantragte das andere Elternteil vor Gericht die Rückführung der Tochter, die mittlerweile 13 Jahre alt war, unter Berufung auf den "Kindeswillen". Hierbei wurde das Kind manipuliert, und das Helfersystem, bestehend aus dem Jugendamt und einer Verfahrensbeiständin, unterstützte diesen Antrag. Der Sohn blieb zunächst beim betroffenen Elternteil, wurde jedoch nach weiteren sieben Monaten der Manipulation ebenfalls vom Umgang mit dem betroffenen Elternteil entfremdet.
In den folgenden Jahren kam es zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen, einschließlich Umgangsverweigerung und Unterhaltsklagen, die das betroffene Elternteil als Psychoterror erlebte. Die Entfremdung dauerte insgesamt 6 Jahre, bis die Tochter im Alter von 19 Jahren und der Sohn im Alter von 18 Jahren zurückkehrten. Beide Kinder zeigen deutliche psychische und physische Beeinträchtigungen, die auf die Vernachlässigung und den Psychoterror während der Entfremdung zurückzuführen sind. Zu den Folgen zählen Depressionen, Panikattacken und eine erhöhte Suchtanfälligkeit.
Eltern-Kind-EntfremdungVerfahrensbeteiligteJugendamtKindeswohlUnterhaltKindeswilleSorgerechtUmgangsrecht
Gericht: Familiengericht Jülich, Familiengericht Hildesheim, Landgericht Celle