Sorgerecht entzogen nach Wechsel des Kindes in neuen Haushalt
Das betroffene Elternteil schildert einen komplexen Fall, der mit der Geburt des Kindes im Jahr 2012 begann. Nach einer schwierigen Beziehung zum anderen Elternteil und dem Wunsch nach gemeinsamer Sorge kam es zu einem Loyalitätskonflikt, der sich verstärkte, als das betroffene Elternteil in eine neue Beziehung trat und ungewollt schwanger wurde. Um das Kind vor einer toxischen familiären Situation zu schützen, wurde der Kontakt zum anderen Elternteil gesucht, was schließlich in der vorübergehenden Unterbringung des Kindes im Haushalt des anderen Elternteils mündete. Dieser missbrauchte die Situation, indem er mit der Großmutter des Kindes gemeinsame Sache machte und das betroffene Elternteil systematisch vom Kind entfremdete. Im Jahr 2023 beantragte der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht, welches ihm schließlich mit der Begründung übertragen wurde, dass das betroffene Elternteil den Kontakt zur Großmutter unterbinden wollte.
Der Verfahrensverlauf umfasste mehrere Gerichtstermine, in denen das betroffene Elternteil seine Bedenken äußerte, jedoch nicht ausreichend Gehör fand. Das Jugendamt war in diesem Prozess involviert, unterstützte jedoch die Argumentation des anderen Elternteils und stellte das betroffene Elternteil als psychisch labil dar. Die Entscheidung des Gerichts, das Sorgerecht zu übertragen, basierte auf der Annahme, dass das betroffene Elternteil dem Kind den Kontakt zur Großmutter verwehren wollte, obwohl dies nicht der ursprüngliche Grund für die vorübergehende Unterbringung war.
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