Verweigerung des anderen Elternteils bezüglich mehr Umgang
Das betroffene Elternteil leidet unter der Verweigerung des anderen Elternteils, den Umgang mit den Kindern zu erweitern, was seit der Trennung vor über einem Jahr anhält. Das Jugendamt und die Gerichte sind involviert, jedoch wird der Umgang weiterhin blockiert, während das andere Elternteil unilateral Entscheidungen über die schulische Bildung der Kinder trifft. Trotz der Bemühungen des betroffenen Elternteils um mehr Kontakt und Unterstützung wird dieser systematisch benachteiligt, was zu finanziellen und emotionalen Belastungen führt.
Die Trennung fand vor über einem Jahr statt, wobei das betroffene Elternteil nur 500 Meter vom gemeinsamen Eigenheim in der Nähe der Kinder umgezogen ist. Das Jugendamt wurde bereits frühzeitig in den Fall einbezogen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, jedoch ohne Erfolg. Der Umgang wurde zunächst auf jeden Mittwoch und jedes zweite Wochenende festgelegt, doch das andere Elternteil blockiert zusätzliche Tage für Nachhilfe und soziale Kontakte. In Bezug auf die schulische Bildung wurden die Kinder ohne Zustimmung des betroffenen Elternteils an einer neuen Grundschule angemeldet, und das andere Elternteil trifft allein Entscheidungen über die weiterführende Schule, obwohl das betroffene Elternteil gute Argumente für eine andere Schulform vorbringt.
Finanziell steht das betroffene Elternteil unter Druck, da es trotz eines Nettoverdienstes von 2.090 Euro monatlich 800 Euro Kindesunterhalt zahlen muss und die Wohnkosten sowie Lebenshaltungskosten steigen.
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